Musk v. OpenAI Tag 1: Brockmanns nicht offengelegte Cerebras-Beteiligung unter Eid

Der erste Verhandlungstag im Prozess Musk v. OpenAI erbrachte eine eidesstattliche Aussage, wonach Greg Brockman im Jahr 2017 persönliche Anteile an Cerebras erwarb — in demselben Monat, in dem er OpenAI dazu drängte, eine Fusion mit Cerebras anzustreben — ohne Elon Musk über seinen Eigentumsanteil zu informieren. OpenAI verpflichtete sich in der Folge bis 2029 zu über 20 Milliarden US-Dollar gegenüber Cerebras und verdreifachte damit die Bewertung von 8 auf 23 Milliarden US-Dollar, mit einem potenziellen Börsengang bei 26,6 Milliarden US-Dollar. Nach kalifornischem Stiftungsrecht gilt es als Eigennutz, einen gemeinnützigen 501(c)(3)-Verein dazu zu veranlassen, 20+ Milliarden US-Dollar in ein Unternehmen zu investieren, an dem die Führung nicht offengelegte persönliche Anteile hält. Gary Marcus charakterisierte Tag 1 als „enorm vorteilhaft für Musk, schlecht für OpenAI."

Bedeutung

Eidesstattliche Aussagen und Tagebuchbeweise im Bundesgerichtsverfahren stellen OpenAIs gemeinnützige Governance-Geschichte direkt in Frage; ein Eigennutz-Befund hätte unmittelbare Konsequenzen für OpenAIs laufende Umwandlung in ein gewinnorientiertes Unternehmen und die Aufsicht des kalifornischen Generalstaatsanwalts über diesen Übergang.